Wir haben neue Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hier geht es zum Download:
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma „Flame Records – Lukas Nowotny“ – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber oder Kunde genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot / Kostenvoranschlag) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Es handelt sich bei allen Angeboten des Dienstleisters um eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die vom Dienstleister gemachten Angaben hinsichtlich des Leistungsgegenstandes und der zu erbringenden Dienstleistungen sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Irrtümer und Druckfehler.
Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genauen Aufgabenbezeichnungen / Mietprodukte sind im schriftlichen Kostenvoranschlag beschrieben.
4.1 Erfolgt eine Bestätigung per Telefon, so ist die Erklärung des Kunden zum Zeitpunkt des Telefonats mit dem Dienstleister verbindlich. Bei einer Bestellung per E-Mail gilt der Zugang dann als erfolgt, wenn die E-Mail auf dem Server zum Abruf durch den Dienstleister bereitsteht. Der Vertrag und damit eine vertragliche Bindung vom Dienstleister kommt dann zustande, wenn der Dienstleister den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt, oder diesen ohne weitere Rückmeldung stillschweigend ausführt.
4.2 Der Vertrag kann vom Kunde und vom Dienstleister ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Dienstleistungsbeginn vereinbart.
4.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.
bis zu 14 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 20% der Auftragssumme
bis zu 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 40% der Auftragssumme
bis zu 1 Tag vor Beginn der Dienstleistung: 60% der Auftragssumme
nach Beginn der Dienstleistung: 100% der Auftragssumme
bis zu 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: 20% der Auftragssumme
bis zu 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: 30% der Auftragssumme
bis zu 1 Tag vor Beginn des Mietzeitraums: 50% der Auftragssumme
nach Übergabe der Mietsache: 100% der Auftragssumme
Dem Kunden bleibt es möglich, nachzuweisen dass dem Dienstleister im Einzelfall ein niedrigerer Schaden entstanden ist bzw. die Aufwendungen vom Dienstleister niedriger waren als die dadurch entstandene Entschädigung.
4.4 b) Eine Kündigung des Auftrages durch den Dienstleister ist möglich, wenn er ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage ist die Dienstleistung(en) zu erfüllen (Krankheit, Schäden, Insolvenz, Diebstahl) oder die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Dienstleistungen, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Kunde stellt für die durch ihn gestellten Kräfte (Aufbauhelfer, Stagehands, Hilfskräfte etc.) die persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach den einschlägigen BG-Vorschriften. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass diese Kräfte mit den für sie geltenden Regeln des Arbeitsschutzes vertraut sind und diese Regeln einhalten. Ebenso ist der Kunde für sämtliche gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich dieser Kräfte (Sozialversicherung, Steuerrecht etc.) alleine verantwortlich und stellt den Dienstleister diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.
5.3 Der Kunde hat den mit dem Dienstleister abgesprochenen Stromanschluss mit entsprechender Absicherung und einer elektrotechnisch zulässigen Anschlussausführung mit VDE-Prüfung zur Verfügung zu stellen.
5.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die An- und Abfahrt sowie die Entlade- und Lademöglichkeiten für die Fahrzeuge des Dienstleisters uneingeschränkt und mit der notwendigen Tragfähigkeit gewährleistet sind. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zeitpläne für den Auf- und Abbau eingehalten werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit sowie der Zeitplan für die Erbringung der geschuldeten Leistungen beim Dienstleister erfragt werden können. Insbesondere haftet der Kunde dafür, dass eventuell an der Gesamtproduktion beteiligte Drittfirmen ihre Leistungen, die zu einer Verzögerung oder Erschwerung der Leistung des Dienstleisters führen können, rechtzeitig und entsprechend der vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsweise erbringen. Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die an der Gesamtproduktion beteiligten Drittfirmen ihre Leistungen entsprechend der technischen Sicherheitsvorschriften, z.B. der Versammlungsstättenverordnung, erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Dienstleister, sämtliche Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten, soweit diese nicht ausdrücklich zum Gewerk des Dienstleisters gehören bzw. für dieses vertraglich vereinbart sind.
5.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen vom Backstagebereich sowie während der Auf- und Abbauzeiten aus den für die Arbeiten des Dienstleisters benötigten Bereiche entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für die Anlagen oder das Personal des Dienstleisters ausgeht, durch die Anlagen des Dienstleisters eine Gefahr für diese Personen besteht oder die Arbeiten des Dienstleisters durch diese Personen erschwert oder unmöglich gemacht werden. Insbesondere während der Auf- und Abbauphase haftet der Kunde dafür, dass Dritte sich nicht im Gefahrenbereich befinden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder bei Veranstaltungen, bei denen die Anlagen des Dienstleisters über Nacht auf dem Veranstaltungsgelände verbleiben, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sichergestellt wird, dass die Anlagen innerhalb und insbesondere außerhalb der Veranstaltungszeiten vor dem Zugriff Dritter oder vor Beschädigung oder Abhandenkommen geschützt sind.
5.6 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bühne gegenüber dem Publikum hinreichend abgeschirmt ist. Ferner haftet der Kunde für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne, es sei denn, diese Leistung ist durch den Dienstleister zu erbringen. Der Kunde haftet im Übrigen für sämtliche Schäden dritter Personen, insbesondere Besucher. Ausgenommen sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters herbeigeführt wurden.
5.7 Der Kunde haftet in vollem Umfang für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Fahrzeugen sowie Geräten des Dienstleisters und Verletzungen des Personals des Dienstleisters, sofern er seinen unter den Punkten 5.2 – 5.6 genannten Pflichten nicht nachkommt. Ebenso haftet der Kunde für Beschädigungen oder Abhandenkommen der Anlagen des Dienstleisters durch seine Person, durch vom Kunden beauftragte Personen, durch das Publikum, durch Randalierer oder durch Mitarbeiter von Drittfirmen, die im Auftrag des Kunden handeln. Dies gilt nicht, sofern sich der Kunde von seinem vermuteten Verschulden entlasten kann, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Geräte und Ausrüstungen des Dienstleisters nicht gegen Abhandenkommen / Diebstahl versichert sind. Diese Versicherung muss durch den Kunden auf dessen eigenen Wunsch hin abgeschlossen werden, sollte er die diesbezüglich bestehende Haftung nicht selbst tragen wollen.
5.8 Im Übrigen haftet der Kunde gemäß § 546 BGB verschuldensunabhängig für die ordnungsgemäße und vollständige Rückgabe der Anlagen des Dienstleisters.
5.9 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.10 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.11 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechende Geräte verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas Anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.12 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen durchführbar sind und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Es sei denn, dass der Dienstleister einen höheren Zinssatz nachweisen kann.
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich der Gerichtsstand des Dienstleisters für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig.
Der Dienstleister wird sämtliche geltenden datenschutzrechtlichen Erfordernisse beachten.
10.1 Vertragssprache ist deutsch.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Der Dienstleister und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: 08.09.2020 73114 Schlat